Bundesregierung muss Menschenrechte in Außenwirtschaftsförderung verankern
(Aachen/Berlin, 05. November 2015) Die Initiative GegenStrömung und das Werk für Entwick-lungszusammenarbeit MISEREOR fordern die Bundesregierung dazu auf, sich für die Einhal-tung von Umweltstandards und eine angemessene Entschädigung der Betroffenen im Umfeld des kolumbianischen Staudammprojektes Hidrosogamoso einzusetzen. Zudem sollte die Regie-rung ihre Außenwirtschaftsförderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) reformieren. Dieser ist für Mitte nächsten Jahres angekündigt und soll die Menschenrechte deutlich stärken.
Der kolumbianische Menschenrechtsaktivist Juan Pablo Soler, der sich auf Einladung von Gegen-Strömung und MISEREOR derzeit in Berlin aufhält, erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutsche Außenwirtschaftsförderung. Im Dezember 2012 hatte die Bundesregierung eine Exportbürgschaft („Hermesbürgschaft“) für die Lieferung von Turbinen für den Hidrosogamoso-Staudamm in Kolumbi-en vergeben. „Nun zeigen sich die Auswirkungen des Projekts auf die örtliche Bevölkerung: der Ver-lust ihrer Lebensgrundlagen und Heimat durch Umsiedlung, die Zerstörung des Ökosystems sowie die Beeinträchtigungen der Gesundheit der Menschen“, so Soler am Donnerstag. Auch die Vegetation im Stausee sei vor der Flutung nicht gerodet worden, sodass nun gesundheitsge-fährdende Gase aus dem Wasser aufstiegen. „Viele Menschen haben aufgrund der Umsiedlungen ihre Einkommensmöglichkeiten verloren, andere wurden gar nicht entschädigt. Unsere Beschwerden ge-genüber Firmen und Behörden verlaufen im Sande oder werden einfach abgebügelt“, betonte Juan Pablo Soler. Er fordert gemeinsam mit GegenStrömung und MISEREOR die Bundesregierung auf, die Situation vor Ort zu untersuchen und darauf hinzuwirken, dass die ökologischen und menschenrechtli-chen Probleme zugunsten der Betroffenen gelöst werden.
An dem Staudammprojekt sind mehrere deutsche Unternehmen beteiligt; darunter Siemens, die Alli-anz, Munich Re, Hannover Re sowie die deutsche Niederlassung des österreichischen Konzerns And-ritz. Die Bundesregierung gibt an, das Projekt vor der Bürgschaftsvergabe gründlich geprüft zu haben und dabei zu dem Schluss gekommen zu sein, dass dieses international geltenden Standards entspre-che. „Solange die Vorwürfe nicht vollständig geprüft und die Probleme nicht gelöst sind, muss die Bundesregierung die Verträge aussetzen, um die eigenen menschenrechtlichen Standards zu gewähr-leisten“, fordert Caroline Kim von der Initiative GegenStrömung.
Armin Paasch, Referent für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR, betont: „Die Bundesre-gierung darf Exportkreditbürgschaften künftig nur noch für Projekte vergeben, in denen Unternehmen durch umfassende und transparente Folgenabschätzungen die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Men-schenrechte nachweisen können. Die Einhaltung der Kriterien muss regelmäßig und unabhängig über-prüft werden.“
Weitere Informationen:
– „Außenwirtschaftsförderung: Staatsbürgschaften für Menschenrechtsverletzungen?“
– „Wasserkraft auf Kosten der Bevölkerung: Der Hidrosogamoso-Staudamm in Kolumbien“
– Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung
Interviewtermine mit Herrn Soler können bis einschließlich 6.11. über Caroline Kim (GegenStrömung) vereinbart werden.
Ansprechpartnerinnen:
Caroline Kim, GegenStrömung, Tel. 0157 – 8036 1334, caroline.kim(at)gegenstroemung.org
Rebecca Struck, MISEREOR-Pressestelle, Tel.: 0241 – 442 110, Rebecca.Struck(at)misereor.de
Die Pressemitteilung ist hier als pdf zu finden.