Am 27. März ordnete das Verwaltungsgericht der kolumbianischen Region Santander an, dass das Unternehmen ISAGEN die Umweltschäden, die durch die Bauarbeiten am Staudamm Hidrosogamoso verursacht wurden, beseitigen muss. Damit gab das Gericht einer Klage von Claudia Ortiz Gerena statt, die rechtlich gegen die Verschmutzung des Flusses durch Bauschutt und organische Materialien vorgegangen war. In der Klage vom 2. September 2014 (Rad 2014-659) begründete Gerena ihr Vorgehen damit, dass die „Verschmutzung des Flusses Sogamoso die Ufergemeinden negativ betreffe, weil durch die Bauarbeiten am Staudamm Hidrosogamoso das natürliche Gleichgewicht gestört sei. Somit sei das Recht der Gemeinden auf eine gesunde Umwelt, die Nutzung der natürlichen Ressourcen und auf eine nachhaltige Entwicklung nicht mehr garantiert.“
Obwohl die Umweltlizenz für das Hidrosogamoso-Projekt vorschreibt, dass vor der Flutung des Stausees alle Pflanzen aus dem Gebiet entfernt werden müssen, war ISAGEN dem nicht nachgekommen. In den Fluten versanken nicht nur die Grundstücke der umgesiedelten Bevölkerung, sondern auch Bäume, Sträucher und andere Pflanzenreste. Die im Wasser verrottenden Pflanzen setzten üble Gerüche und Methan frei. Die Flussanwohner/innen bemerkten, wie sich die Luft- und Wasserqualität verschlechterte und vermehrt gesundheitliche Probleme wie Übelkeit, Kopfschmerz und Hautausschlag auftraten.
Laut Urteil des Gerichtes hat ISAGEN sechs Monate Zeit, um die Pflanzenreste im Staubecken und die Umweltschäden im Fluss zu beseitigen. Das Urteil bestätigt eine Verletzung der Umweltauflagen durch ISAGEN und gab den vom Staudamm betroffenen Gemeinden Recht. Diese beschweren sich seit Baubeginn des Hidrosogamoso-Staudamms über die Nichteinhaltung der vereinbarten sozialen und ökologischen Standards durch ISAGEN und hoffen nun, dass auch ihren Forderungen nach Entschädigung für den Verlust ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlagen stattgegeben wird. ISAGEN hat bisher nur 286 von 2000 betroffenen Familien entschädigt.
GegenStrömung unterstützt die Forderungen der betroffenen Gemeinden nach Entschädigung und fordert seinerseits vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) neue Untersuchungen zu den sozialen und ökologischen Folgen des Hidrosogamoso-Projektes. Das BMWi hatte eine Hermesbürgschaft über 72 Millionen Euro für die Turbinenlieferung der deutschen Niederlassung des österreichischen Unternehmens Andritz genehmigt.