Gegenanträge auf Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für Münchener-Rück-Aktionärsversammlung am 25. April eingereicht.
Der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre stellt gemeinsam mit der Kooperation Brasilien (KoBra), GegenStrömung, infoe, dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL) und weiteren Organisationen auf der Münchener-Rück-Aktionärsversammlung am 25. April einen Gegenantrag auf Nicht-Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Münchener Rück. Nach Ansicht der Organisationen verstößt der weltgrößte Rückversicherer durch seine Beteiligung am Belo-Monte-Staudammprojekt gegen UN- und internationale Richtlinien. Die 25%-Beteiligung an der Rückversicherung des umstrittenen Staudamms Belo Monte in Brasilien sei ein Skandal, so das deutsche Organisationsbündnis gegen Belo Monte.
„Vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln ist für Munich Re selbstverständlich“, so steht es im Corporate Responsibility (Unternehmensverantwortungs)-Bericht des weltgrößten Rückversicherers zu lesen. Außerdem stellt sich die Münchener Rück als Vorreiter in Sachen Klimaschutz dar. Das tatsächliche Handeln der Munich Re aber stehe dazu im Widerspruch, so die Organisationen in ihrem am 9. April 2013 auf ihren Webseiten veröffentlichten Gegenantrag
Die Münchener Rück hat 25 % der Rückversicherungssumme für den Bau des umstrittenen Staudamms Belo Monte in Brasilien übernommen und erhält dafür umgerechnet 15,5 Millionen Euro an Prämien über einen Zeitraum von vier Jahren.
Laut Ansicht der Organisationen missachtet der Vorstand der Münchener Rück mit der Beteiligung am Belo-Monte-Staudammprojekt UN-Leitprinzipien und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Außerdem verstoße der Vorstand durch die Übernahme von 25 % der Rückversicherung des Staudamms Belo Monte gegen die eigenen Prinzipien und Leitlinien.
Durch das Staudammprojekt werden 400 Quadratkilometer Regenwald geflutet und unwiederbringlich zerstört, einzigartige Schutzgebiete vernichtet und große Mengen klimaschädlicher Treibhausgase freigesetzt, so die Erklärung der Organisationen. Die Bundesstaatsanwaltschaft im brasilianischen Bundesstaat Pará habe in 15 bislang eingereichten Klagen gegen das Staudammprojekt Belo Monte auf die Vielzahl an Gesetzesbrüchen durch das Projekt hingewiesen. Zudem habe die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten (OEA) die unverzügliche Aussetzung des Genehmigungs- und Bauprozesses des Großprojektes Belo Monte gefordert, da die Rechte der indigenen Bevölkerung missachtet würden. Durch den Bau des Staudamms werden Fachleuten zufolge bis zu 40.000 Menschen vertrieben, Flussanwohner, Indigene, Kleinbauern ebenso wie Bewohner der Armenviertel in der Stadt Altamira. Umweltzerstörung, Artenverlust, Menschenrechtsverletzungen, die Ausbreitung von Armut und Krankheiten seien weitere Folgen, meinen die Organisationen. Das Aktionsbündnis wies ausserdem darauf hin, dass auf dem Konzessionsgelände des Bauherrn Norte Energia vor kurzem von den Behörden ein Bordell entdeckt wurde, in dem Frauen, auch Minderjährige, zur Prostitution gezwungen wurden.
Der Vorstand habe es versäumt, den seit Jahren in der Presse gegen das Staudammprojekt Belo Monte erhobenen Vorwürfe nachzugehen. „25 % der Rückversicherungssumme ist ein signifikanter Anteil an dem gesamten Projekt Belo Monte. Damit zeichnet der Vorstand der Münchener Rück mitverantwortlich für die im Zusammenhang mit Belo Monte stehenden Vorgänge und kann damit nicht entlastet werden“, so das Netzwerk in dem Gegenantrag.