Der Branchendialog Energiewirtschaft hat am 13. September den Bericht „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten.“ veröffentlicht. Darin haben BMAS, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam die menschenrechtlichen Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang ihrer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten analysiert. Das Dokument soll als Basis für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Branchendialogs und als Anhaltspunkt für die individuellen Risikoanalysen der Unternehmen dienen.
Die Förderung und Verbrennung fossiler Energieträger treibt die Klimakrise an und gefährdet Menschenrechte massiv. Daher muss der Ausstieg aus den Fossilen, Kohle, Öl und auch Erdgas innerhalb weniger Jahre umgesetzt werden. Beim dafür notwendigen Ausbau der Erneuerbaren gibt es wiederum eigene menschenrechtliche Risiken, die gesondert adressiert werden müssen, gerade weil sie – wie das Risikoprofil zeigt – häufig in den tiefergelegenen Teilen der Lieferketten auftreten. Der Branchendialog Energiewirtschaft kann dabei eine wichtige Rolle spielen, sofern es gelingt, den identifizierten Risiken mit angemessenen Maßnahmen zu begegnen. Entscheidend dafür ist neben einem kollektiven Vorgehen v.a. die frühzeitige Einbindung von Rechteinhabenden, um die Wirksamkeit potenzieller Präventions- und Abhilfemaßnahmen sicherzustellen.
Auf Basis der Publikation „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten“ haben die Mitglieder des Branchendialogs für relevante Stufen der Liefer- und Wertschöpfungsketten Schwerpunktthemen festgelegt, insbesondere
- Rohstoffbeschaffung, sowie
- Bau und Betrieb von Großinfrastrukturprojekten.
Für diese Schwerpunktthemen werden Arbeitsgruppen des Branchendialogs gemeinsame Präventions- und Abhilfemaßnahmen konzipieren, welche anschließend umgesetzt werden sollen. GegenStrömung wird den Prozess weiterhin begleiten und sich für eine ambitionierte Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten einsetzen.