Im März 2007 bewilligten die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz Exportkreditgarantien (Hermesbürgschaften) für die Beteiligung europäischer Unternehmen und Banken am Ilisu- Staudammprojekt in der Türkei. An diese Bürgschaften knüpften sie 153 Auflagen, die dazu dienen sollen, das Projekt in Einklang mit in- ternationalen Standards zu bringen. Ein internationales Expertenteam wurde eingesetzt, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die türkische Regierung bei der Umsetzung zu unterstützen. Die Be- richte der ExpertInnen zeigten jedoch, dass die Auflagen von der tür- kischen Seite massiv verletzt wurden. Daher forderten die Regierun- gen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz die türkischen Stellen am 7.10.2008 mit einer sog. „Umweltstörungsanzeige“ auf, bis zum 12.12.2008 deutliche Fortschritte bei der Auflagenumsetzung nach- zuweisen.