Nach Whanganui-Fluss in Neuseeland nun auch der Ganges in Uttarakhand in Indien als juristische Person anerkannt
Der Oberste Gerichtshof des indischen Bundesstaats Uttarakhand, der Uttarakhand High Court, sprach am Montag dem Ganges-Fluss als erstem Fluss das juristische Recht einer eigenen Person zu. In dem Aufsehen erregenden Urteil argumentierte der Gerichtshof, dass ein solcher Schritt dringend notwendig sei. „Der Ganges muss für die kommenden Generationen geschützt werden“, so der Gerichtshof. Der Gerichtshof legte fest, dass mit der Anerkennung eines juristischen Status für den Ganges die Möglichkeit eröffnet werde, dass diesem die gleichen Rechte wie der einer Person zukommen. Eine Veschmutzung des Flusses können demnach in Zukunft genauso gerichtlich bestraft werden, wie die Verletzung eines Menschen. Dies berichtet die Zeitung Hindustan Times.
Ein ähnlich Aufsehen erregendes Urteil war vor wenigen Tagen in Neuseeland getroffen worden, wie die BBC berichtete. Das neuseeländische Parlament hatte einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Whanganui-Fluss, Neuseelands drittlängster Fluss, von nun an als Lebewesen anerkannt werde. Bei dem von den Maori als heilig verehrten Fluss werden in Zukunft die Interessen des Flusses von nun an von zwei Personen vertreten. Diese juristische Anerkennung erlaubt es demnach, den Fluss künftig in Gerichtsverfahren zu vertreten und für seine Rechte eintreten.
// Christian Russau