Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Flutung von Hasankeyf für den Ilısu-Staudamm abgewiesen
Proteste werde weitergehen, kündigten Kritiker*innen des 1,2 GW-Staudammprojekts, das den Tigris kurz vor der Grenze zu Syrien und Irak im Südosten des Landes aufstauen soll und dabei die 12.000 Jahre alten Stadt Hasankeyf fluten wird.
Am 21. Februar entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) über die Klage von fünf Personen aus der Türkei, die die Flutung des kulturellen Erbes Hasankeyfs durch den Ilisu-Staudamm ablehnen. Die Klägerinnen hatten gemeinsam mit Anwälten und Wissenschaftlerinnen dargelegt, dass die Bedeutung der 12.000 Jahre alten Stadt Hasankey gerade in ihrer Verbindung mit der natürlichen Umgebung – dem Steilufer des Tigris – liegt und die türkische Regierung nur ein Bruchteil der bedeutsamen Kulturgüter in einen Archäologiepark umzusetzen gedenke. Das gericht sah dies freilich anders. Der EuGMR verneinte 13 Jahre nach der ersten Klageeinreichung durch die Betroffenen eine Verletzung des Rechts auf Bildung der kommenden Generationen, so das Gericht.
Das Gericht argumentierte, dass die Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates das Recht von Individuen über Zugang zum Kulturerbe nicht untereinander abgeklärt hätten und daher der EuGMR nicht zuständig sei. Für die internationale Kampagne „Initiative zur Rettung von Hasankeyf“ ist diese Argumentation beschämend, „denn die UNO, UNESCO und internationale Konventionen haben den Zugang zu Kulturerbe längst als grundlegendes Menschenrecht festgestellt“, so die Initiative. Daran hätte sich das EuGMR orientieren und die Mitgliedsstaaten unter Druck setzen sollen. Dass der EugMR überhaupt 13 Jahre für einen Urteil gebraucht habe, erklärte die Initiative zur Rettung von Hasankeyf für „sehr bedenklich“. Das Gericht „hätte vor 8-10 Jahren im Sinne von Kultur, Natur und Menschheit eine Entscheidung treffen können; also zu einer Zeit, als der Bau des Ilisu Staudammes noch kaum begonnen hatte. Ist das zufällig oder war das kalkuliert? Wir und viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen haben Argumente und Dokumente im Sinne der Kläger eingereicht; wurden diese überhaupt gelesen? Wie kann der EuGMR in Kauf nehmen, dass neben dem Kulturerbe bis zu 100.000 Menschen ihre Lebensgrundlagen verlieren und dabei ihre grundlegendsten Rechte verletzt werden?“, so die Initiative zur Rettung von Hasankeyf. Die Entscheidung des EuGMR sei daher extrem kritikwürdig und beschämend, so die Initiative zur Rettung von Hasankeyf. Der Kampf gegen Ilisu, einer der zerstörerischsten Talsperren weltweit, werde weitergehen, erklärte die Initiative.
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